Covid-19 Information
Mit Abstand und sicherheit
Folgende Regelungen gelten ab dem 12. Dezember:
Covid-19 Information
für den Salzburger Christkindlmarkt am Dom- und Residenzplatz
Umfassende 2G-Pflicht, Lichtbildausweis, FFP2-Maskenpflicht & Registrierungspflicht
- Zutritt nur mit Tagesband, welches Sie mit gültigem 2-G- Nachweis und amtlichen Lichtbildausweis an den bis zu 4 Ausgabestellen am Alten Markt, Residenzplatz (Ecke Glockenspiel), Kapitelplatz und Franziskanergasse ausgegeben wird
Siehe hierzu die Info vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Kinder bis 11 müssen keinen G-Nachweis erbringen. Für Kinder von 12 bis 15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet). Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen (gültiger 2-G-Nachweis) wie für Erwachsene.
- FFP2-Maskenpflicht
- Verkauf von Waren möglich
- Take away von Speisen und Getränken erlaubt,
KEINE KONSUMATION DIREKT AN DEN STÄNDEN! - Alkoholverbot bis zum 16.12.2021
- Alkoholverkauf ab 17.12.2021 möglich, sowie Verwendung von Mehrweggeschirr
- Einen QR Code für die verpflichtende selbstverantwortliche Gästeregistrierung bzw. Formulare finden Sie bei den Zugängen, zusätzlich sind QR-Codes an weiteren neuralgischen Punkten zu finden
- Vorab Online-Registrierung unter Registrierung zur Kontaktnachverfolgung (nur gültig für den jeweiligen Besuchstag) möglich
- Gastrostände bieten Take-away an.
- Halten Sie Abstand zu anderen Personen und vermeiden Sie Gedränge und Stauzonen.
- Desinfizieren Sie Ihre Hände regelmäßig.
- Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie grippeähnliche Symptome verspüren oder sich krank fühlen
Weitere Information folgt in Kürze, sobald die neue Öffnungsverordnung veröffentlicht ist.
