Covid-19 Information

Mit Abstand und sicherheit

Folgende Regelungen gelten ab dem 12. Dezember:

Covid-19 Information
für den Salzburger Christkindlmarkt am Dom- und Residenzplatz

Umfassende 2G-Pflicht, Lichtbildausweis, FFP2-Maskenpflicht & Registrierungspflicht

  • Zutritt nur mit Tagesband, welches Sie mit gültigem 2-G- Nachweis und amtlichen Lichtbildausweis an den bis zu 4 Ausgabestellen am Alten Markt, Residenzplatz (Ecke Glockenspiel), Kapitelplatz und Franziskanergasse ausgegeben wird
    Siehe hierzu die Info vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Kinder bis 11 müssen keinen G-Nachweis erbringen. Für Kinder von 12 bis 15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet). Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen (gültiger 2-G-Nachweis) wie für Erwachsene.
  • FFP2-Maskenpflicht
  • Verkauf von Waren möglich
  • Take away  von Speisen und Getränken erlaubt,
    KEINE KONSUMATION DIREKT AN DEN STÄNDEN!
  • Alkoholverbot bis zum 16.12.2021
  • Alkoholverkauf ab 17.12.2021 möglich, sowie Verwendung von Mehrweggeschirr
  • Einen QR Code für die verpflichtende selbstverantwortliche Gästeregistrierung bzw. Formulare finden Sie bei den Zugängen, zusätzlich sind QR-Codes an weiteren neuralgischen Punkten zu finden
  • Vorab Online-Registrierung unter Registrierung zur Kontaktnachverfolgung (nur gültig für den jeweiligen Besuchstag) möglich
  • Gastrostände bieten Take-away an.
  • Halten Sie Abstand zu anderen Personen und vermeiden Sie Gedränge und Stauzonen.
  • Desinfizieren Sie Ihre Hände regelmäßig.
  • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie grippeähnliche Symptome verspüren oder sich krank fühlen

Weitere Information folgt in Kürze, sobald die neue Öffnungsverordnung veröffentlicht ist.

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